Urlauber in der Autonomen Gemeinschaft Valencia

Neues Gesetz für die Vermietung an Touristen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia

Ab dem 2. August 2024 treten die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Ferienvermietungen in der Comunidad Valenciana in Kraft, der Region, zu der die Provinzen Alicante und Castellón gehören, sowie natürlich die Provinz Valencia einschließlich Stadt Valencia. Das neue Gesetz enthält folgende Richtlinien:

Alle Mietverträge mit einer Laufzeit von weniger als 11 Tagen gelten als touristische Vermietungen.

Anmietungen von 11 Tagen oder länger gelten als Saisonvermietungen und sind nicht die unter dieses Gesetz fallen.

Gemäß dem neuen Gesetz sind Tourismuslizenzen 5 Jahre lang gültig.

Danach müssen sie erneut für fünf Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag muss spätestens einen Monat vor Ablauf der fünfjährigen Laufzeit bei der Gemeinde eingereicht werden, woraufhin die Gemeinde den Antrag erneut prüft.

Eine Immobilie darf nur als Ganzes an Touristen vermietet werden.

Eine Vermietung pro Zimmer ist nicht gestattet.

Katasterangaben in amtlichen Dokumenten und Verträgen

Es ist wichtig, die Katasterreferenz in offiziellen Dokumenten und Verträgen anzugeben.

Im Falle einer Änderung muss ein neuer Antrag gestellt werden

Im Falle einer Renovierung, eines Neubaus, eines Verkaufs, einer Schenkung oder einer Erbschaft muss für die betreffende Immobilie ein neuer Antrag auf touristische Vermietung gestellt werden.

Kombinierte Anmietungen sind nicht gestattet

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, die Sie an Touristen vermieten, dürfen Sie diese Immobilie nicht für andere Arten der Vermietung, wie beispielsweise mittel- oder langfristige Vermietungen, weitervermieten.

Innerhalb von 2 Monaten vermieten

Nachdem Sie Ihre Lizenz für die Vermietung an Touristen erhalten haben, müssen Sie die Vermietung innerhalb von zwei Monaten aufnehmen, andernfalls erlischt die Lizenz.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für eine Ferienwohnung?

Zusätzlich zu den oben genannten Richtlinien muss auch die Wohnung selbst bestimmte grundlegende Merkmale aufweisen.

An der Innenseite der Eingangstür sollte ein Evakuierungsplan angebracht sein.
  • Ein Gebäude mit vier oder mehr Stockwerken muss über einen Aufzug verfügen.
  • Steckdosen in allen Zimmern.
  • Warmwasserversorgung vorhanden.
  • Eine Liste mit Notruf- und wichtigen Telefonnummern an gut sichtbarer Stelle.
  • Kühlung (zumindest im Wohn-/Esszimmer oder in der Küche).
  • Heizung (zumindest im Wohn-/Esszimmer oder in der Küche).
  • Internetverbindung, sofern sich die Wohnung nicht in einem Gebiet ohne Netzabdeckung befindet.
  • Erste-Hilfe-Kasten.
  • Ausführliche Informationen zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung.
  • Schlüsseldienst. Die Übergabe von Schlüsseln über Schließfächer auf öffentlichen Straßen ist verboten.
  • Es muss ein Reinigungsdienst beauftragt werden.
  • Die Bettwäsche sollte regelmäßig gewechselt werden.
  • Reparaturen und Wartungsarbeiten müssen regelmäßig durchgeführt werden.

AKTUELLES:

Seit 2025 muss der Eigentümer bei der Eigentümergemeinschaft eine Bescheinigung beantragen, aus der hervorgeht, dass die Vermietung an Touristen von der Eigentümergemeinschaft genehmigt wurde.

Ohne diese Genehmigung wird der Antrag vom Land Valencia abgelehnt. 

Was sollte die Mindestausstattung einer Ferienwohnung sein?

Die Wohnung muss mit Möbeln, Besteck, Küchenutensilien und Bettwäsche ausgestattet sein. Alle Schlafzimmer müssen über einen Kleiderschrank verfügen, entweder im Zimmer selbst oder außerhalb des Zimmers. Die Wohnung muss über einen Internetanschluss und einen Fernseher verfügen, außer in Gebieten ohne Netzabdeckung.

Die Küche muss mindestens Folgendes umfassen:

  • Kühlschrank
  • Eisen
  • Backofen/Mikrowelle
  • Absaugvorrichtung
  • Elektrokochfeld mit mindestens 2 Kochfeldern (Unterkünfte für bis zu 4 Personen*).

*Bei Unterkünften für mehr als 5 Personen muss die Küche mindestens über einen Elektroherd mit 3 Kochfeldern verfügen.

Geldbußen bei Nichteinhaltung

Das neue Gesetz sieht Geldstrafen für Verstöße gegen das neue Gesetz vor, die von €10,000 zu €600,000, je nach Schwere des Verstoßes. Geldbußen können verhängt werden, wenn in Anzeigen der genaue Standort und die Registrierungsdaten der Immobilie nicht korrekt angegeben werden, wenn Eigentumsübertragungen nicht gemeldet werden oder wenn Zimmer illegal an Touristen vermietet werden.

Bestehende Lizenzen für die Vermietung von Ferienunterkünften

Das neue Gesetz tritt am 2. August 2024 in Kraft. Für bestehende Vermietungslizenzen gibt es drei Arten von Übergangsregelungen:

  • Für Immobilien, deren Genehmigung vor dem 1. Juli 2018 erteilt wurde: Diese können ihre Lizenz ohne Änderungen behalten.
  • Für Einrichtungen, die zwischen dem 7. Juli 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zugelassen wurden: Diese dürfen ihre Zulassung zwar behalten, müssen jedoch innerhalb von fünf Jahren neue Anforderungen erfüllen und ihre Zulassung vor 2030 erneuern.
  • Für Neubauten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes: Diese müssen die neuen Vorschriften unverzüglich erfüllen und ihre Zulassung sowie sonstige Unterlagen alle fünf Jahre erneuern.

Warum dieses neue Gesetz für die Vermietung an Touristen?

Das neue Gesetz zielt darauf ab, ausgewogener Tourismus mit Lebensqualität für Anwohner. Die Tourismuszahlen erreichten 2023 und 2024 Rekordwerte. Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die Vermietung von Ferienwohnungen in geordneter Weise erfolgt, damit ein Gleichgewicht zu anderen Arten von Touristenunterkünften gewahrt bleibt. Dies gewährleistet ein nachhaltiges und qualitativ hochwertiges Angebot.

Darüber hinaus trägt das Gesetz dazu bei, unlauteren Wettbewerb durch Personen zu bekämpfen, die ihre Wohnungen illegal vermieten. Diese illegalen Vermietungen schaden der regulierten Tourismusbranche und entziehen sich der staatlichen Kontrolle. Außerdem führen sie zur Zirkulation von Schwarzgeld und können zu Konflikten mit Anwohnern führen. Das Gesetz schützt die vorschriftsmäßige Tourismusbranche und wirkt so dem unlauteren Wettbewerb entgegen.

Miete für 11 Tage oder länger

Die oben genannten Richtlinien sind Teil des neuen Gesetzes, das für die gesamte autonome Region Comunidad Valenciana eingeführt wurde. Hier beziehen sie sich auf Ferienvermietungen mit einer Dauer von bis zu 10 Tagen. Dies eröffnet offensichtlich Möglichkeiten für mittelfristige Vermietungen, die nun ab 11 Tage bis 11 Monate. Hierfür ist keine spezielle Genehmigung erforderlich. Das Gleiche gilt natürlich auch für Langzeitmieten ab 11 Monaten. Ideal also, wenn Sie in ein Haus in Valencia investieren möchten.